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Der aktuelle Stand


Die erzeugte Energie dient zumeist dem eigenen Bedarf, wobei die häufig noch benötigte Restmenge an Energie zusätzlich über einen Lieferanten gedeckt werden muss.

Bei Einspeisung für Strom in das örtliche Netz erhält der Betreiber einer Anlage in den meisten Fällen eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK).

Unabhängig davon, besteht die Möglichkeit, den erzeugten Strom auch an Dritte zu vermarkten.